Arzthaftungsrecht
Im Rahmen des Arzthaftungsrechtes nehme ich die Interessen von Patienten war, die Opfer eines ärztlichen Behandlungsfehlers geworden sind.
Das Arzthaftungsrecht nimmt in der anwaltlichen Praxis einen zunehmenden Raum ein, da die Patienten in der heutigen Zeit zu Recht mündiger werden und sich über ihre Rechte informieren.
Zu Beachten ist, dass nicht jede erfolglos verlaufene Therapie oder Operation zugleich auf ein Verschulden des Arztes zurückzuführen ist. Im Gegenteil - im Normalfall handeln die Ärzte nach den Regeln der ärztlichen Kunst und dem aktuellen Stand der Wissenschaft. Der Arzt schuldet nach dem Behandlungsvertrag keinen Heilungserfolg, sondern lediglich das Ergreifen der notwendigen Maßnahmen, wie sie der Standard seines Fachbereiches erfordert.
Die Einschätzung, wann ein echter Behandlungsfehler vorliegt, ist im Einzelfall sehr schwierig und erfordert regelmäßig die Erstellung eines unabhängigen Gutachtens.
Die Rechtewahrnehmung ist daher regelmäßig sehr teuer. Das Vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung kann das Kostenrisiko erheblich minimieren. Aber auch diejenigen, die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, können zunächst das kostenlose Schlichtungsverfahren vor der Ärztekammer in Anspruch nehmen, um auf diesem Weg eine erste gutachterliche Einschätzung zu erhalten. Hierbei entstehen dann lediglich die Rechtsanwaltskosten für die außergerichtliche Interessenwahrnehmung, deren Höhe sich an dem angestrebten Schadensersatzbetrag orientiert.
Das Schlichtungsverfahren ist aus meiner Sicht immer der erste Schritt zur erfolgreichen Interessenwahrnehmung in einem Arzthaftungsprozess. Die Verjährung wird durch diesen Schlichtungsantrag gehemmt.
Außerdem kommt auch eine kostenlose professionelle Gutachtenerstellung durch den MDK Ihrer Krankenkasse in Betracht.
Beiden Gutachten ist gemeinsam, dass sie weder für die eine noch die andere Seite bindend ist. Also auch wenn ein Gutachter z. B. einen Diagnosefehler zu Ihren Gunsten bejaht, kann die gegnerische Haftpflichtversicherung gleichwohl den Anspruch ablehnen. In diesem Fall wäre der Klageweg zu beschreiten.
In jedem Fall sollten Sie sofort nach einer ärztlichen Behandlung, wenn sich ein Schaden abzeichnet, ein chronologisches Gedächtnisprotokoll verfassen, das alle Umstände, die sich ereignet haben, aufzeigt.
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