Hartz IV- Tipps:
An dieser Stelle möchte ich Ihnen ein paar Hinweise geben, die Ihnen als Bezieher von ALG II im Umgang mit den Behörden helfen sollen.
I. Beistand
Sie haben das Recht, Begleitpersonen als Beistand (und Zeugen) mit zu den Besprechungsterminen zu nehmen. Die Anzahl der Personen, die Sie zu den Terminen mitbringen dürfen, ist regelmäßig auf zwei bis drei Personen begrenzt. Viele soziale Beratungsstellen halten ehrenamtlich tätige Personen bereit, die Sie zur Behörde begleiten, etwa beim Diakonischen Werk Kassel die "Ämterlotsen".
II. Dokumentation
Auch wenn es mühsam ist: Ordnen Sie alle Schreiben, die Sie von Ihrem Jobcenter erhalten, chronologisch in einen bzw. mehrere Ordner ab. Hierbei empfiehlt es sich, eine Trennung nach Bewilligungs-/Änderungsbescheiden und sonstigen Bescheiden vorzunehmen.
Sie können so schnell auf die nötigen Informationen zurückgreifen und sich besser orientieren. Auch kann sich ein etwaig beauftragter Rechtsanwalt einen rascheren Überblick verschaffen.
Im Zweifel ist jeder Bescheid wichtig. Also werfen Sie die Schreiben niemals weg.
Wichtig ist auch, dass Sie alle Kontoauszüge in einem separaten Hefter aufbewahren.
Die Jobcenter dürfen nach der aktuellen Rechtsprechung des BSG die Vorlage von Kontoauszügen verlangen.
III. Anträge stellen
Stellen Sie alle Anträge schriftlich, damit es darüber einen Nachweis gibt. Denkbar sind z. B. Anträge auf Übernahme von Umzugs-, Klassenfahrt-, oder Erstausstattungskosten.
Verlassen Sie sich nicht auf mündliche Zusagen der Sachbearbeiter. Eine Leistung ist nur dann einklagbar, wenn sie schriftlich zugesichert wurde!
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