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Sozialrecht

Das Sozialrecht ist ein sehr vielfältiges Rechtsgebiet und umfasst folgende Teilbereiche:

  • Rentenversicherung
  • Gesetzliche Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung 
  • Unfallversicherung
  • Schwerbehindertenrecht
  • Arbeitsförderung (ALG I) 
  • Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Sozialhilfe, Grundsicherung 
  • Kinder- und Jugendhilferecht 
  • Bundeseltern- und Bundeskindergeld
  • BaföG, Berufsausbildungsbeihilfe 

    Das Sozialrecht im klassischen Sinne erfasst hierbei nur die gesetzlichen Versicherungssysteme, nicht die privaten und beamtenrechtlichen Versorgungseinrichtungen.

    Gleichwohl berate und vertrete ich auch in diesen Bereichen die Interessen meiner Mandanten.