Sozialrecht
Das Sozialrecht ist ein sehr vielfältiges Rechtsgebiet und umfasst folgende Teilbereiche:
Rentenversicherung
Gesetzliche Krankenversicherung
Pflegeversicherung
Unfallversicherung
Schwerbehindertenrecht
Arbeitsförderung (ALG I)
Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Sozialhilfe, Grundsicherung
Kinder- und Jugendhilferecht
Bundeseltern- und Bundeskindergeld
BaföG, Berufsausbildungsbeihilfe
Das Sozialrecht im klassischen Sinne erfasst hierbei nur die gesetzlichen Versicherungssysteme, nicht die privaten und beamtenrechtlichen Versorgungseinrichtungen.
Gleichwohl berate und vertrete ich auch in diesen Bereichen die Interessen meiner Mandanten. |